Die zuständige Behörde hat die Aufgabe, die Anforderungen des Umweltschadensgesetzes effizient und rechtssicher umzusetzen. Da es sich um ein neues Arbeitsfeld handelt, treten erfahrungsgemäß zahlreiche Fragen auf.
In Zukunft ist zunehmend mit konkreten Schadensfällen zu rechnen, die von den zuständigen Behörden zeitnah und rechtssicher abgewickelt werden müssen.
Das NETZWERK UMWELTHAFTUNG bietet den Ländern sowie den zuständigen Vollzugsbehörden eine gezielte Beratung und umfassende Unterstützung im Umgang mit dem neuen Instrumentarium.
Beratung der zuständigen Behörden in konkreten Schadensfällen
Die zuständigen Behörden können bei folgenden Arbeits- und Prüfschritten von der Beratungsleistung des Netzwerks profitieren:
- Ersteinschätzung über das Vorliegen eines Biodiversitätsschadens und Entscheidung über den Einstieg in die weiteren Arbeits- und Prüfschritte
- Abstimmung der erforderlichen Schritte der Schadenserfassung und -bewertung mit dem Schadensverursacher bzw. seinem Gutachter
- Beurteilung der durch den Verursacher vorgenommenen Schadenserfassung und Schadensbewertung
- Auswahl geeigneter, erforderlicher und angemessener Sanierungsoptionen und Festlegung der Sanierungsmaßnahmen
- Monitoring des Sanierungserfolgs
Die Gutachter des Netzwerkes unterstützen die Behörde sowohl in der Abwicklung konkreter Schadensfälle als auch in der Erarbeitung von Arbeitshilfen für eine routinierte Abarbeitung des Vorgangs.
Beratung bei der verwaltungsinternen Organisation der Vollzugsaufgaben
Den Bundesländern bietet das NETZWERK UMWELTHAFTUNG Unterstützung bei der Erarbeitung übertragbarer Handlungsanleitungen und Arbeitshilfen zur fachlichen Qualifizierung der Aufsichtspflichten und Beratungsaufgaben bei der Schadenserfassung und -bewertung sowie den behördlichen Entscheidungen über Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen.
Darüber hinaus bietet das Netzwerk den Ländern Unterstützung bei der notwendigen Verbesserung der Verfügbarkeit der vorliegenden Datengrundlagen. Die schnelle und umfassende Datenverfügbarkeit ist einerseits eine wichtige Voraussetzung dafür, unverzüglich über die Notwendigkeit der Schadenserfassung, -bewertung und -sanierung entscheiden zu können. Andererseits ist eine gute Datensituation die Voraussetzung dafür, effizient und rechtssicher die Schadenshöhe bestimmen zu können und angemessene Sanierungsmaßnahmen festzulegen.

