Das Schadensrisiko hängt insbesondere im Falle von Biodiversitäts- und Gewässerschäden wesentlich von der räumlichen Lage ab.
Für Unternehmen und Betriebe mit potenziell umweltbelastenden Produktionsverfahren oder Betriebsabläufen empfiehlt sich vor Versicherungsabschluss eine individuelle Risikobewertung. Dabei sind das konkrete Vorkommen und die Empfindlichkeit von natürlichen Lebensräumen sowie geschützten Arten entscheidend.
Das NETZWERK UMWELTHAFTUNG bietet Unternehmen, privaten und öffentlichen Vorhabensträgern sowie Versicherern eine umfassende Unterstützung bei der standortbezogenen Risikoeinstufung an:
Umweltrisikobewertung des Normalbetriebes
- Bewertung von direkten und indirekten Umweltaspekten, die von gewerblichen/industriellen Tätigkeiten ausgehen
- Bewertung von Störungen und außergewöhnlichen Betriebszuständen
- Beurteilung der existierenden rechtlichen Genehmigungssituation unter Umweltrisikogesichtspunkten
- Aufbau von Managementsystemen (UM, QM, Integriert) zur Minimierung der Umweltrisiken
Risikobewertung von möglichen Umweltschäden
- Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs unter Berücksichtigung der Wirkfaktoren des Betriebes und der real vorkommenden Arten und Lebensräume
- Erfassung und Beurteilung der Empfindlichkeit der im Wirkbereich vorkommenden natürlichen Lebensräume und geschützten Arten
- Abschätzung ggf. erforderlicher Sanierungsmaßnahmen und deren Kosten
- Dokumentation des Ausgangszustandes der natürlichen Lebensräume und geschützten Arten im Einflussbereich des Unternehmens bzw. der Tätigkeiten
Risikobewertung als Grundlage für betriebliche Aktivitäten und Außendarstellung
- Schaffung von Transparenz über das vorhandene Umweltrisiko und Vorschläge für Maßnahmen zur gezielten Minimierung
- Erstellung von Hinweisen für die betriebliche Umsetzung des Risikomanagements im Rahmen des vorhandenen Managementsystems
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verringerung von Kosten im Schadensfall
- dokumentierter Nachweis eines funktionsfähigen Risikomanagements zur Vermeidung von Imageschäden
- Erstellung von belastbaren Daten und Unterlagen im Falle des Vorwurfs von umweltschädigenden Folgen durch den Betrieb bzw. im Falle des Eintritts eines Umweltschadens

