Betriebe

 

Was bedeutet das USchadG für Betriebe?

Für verschuldensunabhängig haftende Betriebe nach Anlage 1 zum USchadG - das gilt für den Großteil der chemischen Industrie genauso wie für die Zellstoffherstellung, Energieerzeugung, Lagerung von chemischen Produkten, größere Schweinemastbetriebe oder die Zementbetriebe - ist wesentlich, inwiefern die möglichen Umweltschäden bereits durch die Genehmigung abgedeckt sind oder nicht. Insbesondere bei neuen Genehmigungen sollte auf eine Abdeckung über die Genehmigung geachtet werden (s. Vorhabensträger). Sonstige berufliche Tätigkeiten, für die im Falle von Biodiversitätsschäden eine verschuldensabhängige Haftungspflicht gilt, betreffen z. B. die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe im Falle einer Havarie, die Rohstoffgewinnung im Falle von Grundwasserabsenkungen oder Leckagen, die Spedition im Falle eines fahrlässig verursachten Unfalls.

Im Schadensfall ist für die Beurteilung eine fundierte Datengrundlage zu den Schutzgütern Boden, Gewässer, geschützte Arten und natürliche Lebensräume erforderlich. Inwieweit die vorhandenen Antragsunterlagen hierzu ausreichend sind, muss vor dem USchadG neu beurteilt werden.

Unsere Leistungen für Ihre Planungssicherheit

Das NETZWERK UMWELTHAFTUNG bietet privaten und öffentlichen Betrieben an, die vorhandenen Unterlagen im Hinblick auf die neuen Anforderungen des USchadG zu prüfen. Im konkreten Schadensfall übernimmt das NETZWERK UMWELTHAFTUNG für Sie die Schadensbegutachtung und die Planung sowie die Begleitung der erforderlichen Schadenssanierung.

 

Risikoeinschätzung

Das Schadensrisiko hängt insbesondere im Falle von Biodiversitäts- und Gewässerschäden wesentlich von der räumlichen Lage ab. » mehr

 

Schadensbegutachtung

Das Umweltschadensgesetz fordert im Umweltschadensfall vom Verursacher eine Erfassung, Bewertung und Sanierung der ökologischen Schäden. » mehr

 

Schadenssanierung

Für die im konkreten Einzelfall zu leistende Bestimmung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind folgende Arbeitsschritte erforderlich. » mehr

 

Weiterbildung

Um das Risikomanagement des Betriebes an die Anforderungen des Umweltschadensgesetzes anzupassen zu können, müssen die Mitarbeiter geschult werden. » mehr

 

Praktische Bedeutung

In unserer Infodatenbank finden Sie Stellungnahmen von Unternehmensverbänden und Versicherern

Expertenbeurteilung