Das Umweltschadensgesetz fordert im Umweltschadensfall vom Verursacher eine Erfassung, Bewertung und Sanierung der ökologischen Schäden.
Sowohl die Erfassung und Bewertung der eingetretenen Schäden als auch deren angemessene Sanierung erfordern spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Boden- und Gewässerschutzes einerseits und des Arten- und Biotopschutzes andererseits.
Die im Schadensfall anstehenden Aufgaben
- Erfassung des aktuellen (Schadens-) Zustandes
- rückblickende Beurteilung des Ausgangszustandes des betroffenen Bereiches
- Ermittlung der Beeinträchtigungen der Ausgangssituation durch das Ereignis
- Bewertung der Erheblichkeit der nachteiligen Veränderungen
- Zuordnung der nachteiligen Veränderungen zu Ursachen/Handlungen
leisten unsere Gutachter in einem interdisziplinär zusammengesetzten Netzwerk aus mehreren Experten
Eine besondere Herausforderung stellt die Feststellung von Biodiversitätsschäden dar.
Da es noch keine generellen Vollzugshinweise behördlicherseits gibt, sind die konkreten fachlichen Anforderungen jeweils mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Die umfangreichen Kenntnisse der Gutachter des Netzwerks über die Datensituation in den einzelnen Bundesländern und ihre Kontakte zu den zuständigen Behörden sind dabei von Vorteil, um die Aufgaben effizient und zügig zu bewältigen.

