Rechtliche Einführung
Das Umweltschadensgesetz begründet erstmals ein öffentlich-rechtliches Rechtsregime, das auch für rein ökologische Schäden eine Verursacherhaftung vorschreibt. » mehr
Fachliche Anforderungen
Im praktischen Vollzug der Anforderungen des Umweltschadensgesetzes ist eine Vielzahl einzelner Arbeitsschritte zu bewältigen. » mehr
Versicherungsschutz
Die erweiterten Haftungsverpflichtungen legen einen besonderen Versicherungsschutz nahe, der durch spezielle Umweltschadensversicherungen geleistet werden kann. » mehr
Biodiversitätsschaden
Als Biodiversitätsschäden werden nach dem Umweltschadensgesetz Schädigungen „geschützter Arten und natürlicher Lebensräume“ verstanden. » mehr
Bodenschaden
Im Falle einer Schädigung des Bodens sind auch die Bodenfunktionen sanierungspflichtig, die nicht unmittelbar für eine Nutzung des Bodens erforderlich sind. » mehr
Gewässerschaden
Schäden am Grundwasser und an Oberflächengewässern sind auch dann haftungspflichtig, wenn keine direkten Nutzungsrechte betroffen sind. » mehr
